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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Kerstin Maria Kunitz
PR - Beraterin /Schönhauser Allee 129
in 10437 Berlin - Prenzlauer Berg
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder der mir erteilten Aufträge ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von
Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle von mir erstellten Projekte, Texte und Konzeptionen unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn
die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Ich übertrage dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte zur einmaligen Verwendung. Diese gehen an den Auftraggeber über, sobald
meine Leistungen vollständig abgegolten sind (Datum des Honorareingangs). Soweit
nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der
Nutzungsumfang wird für jedes Projekt im Rahmen einer Auftragsbestätigung schriftlich
definiert.
1.4. Alle Projekte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglichen
Umfang genutzt werden. Jede andere oder weitergehende Nutzung oder die Nachahmung von
Texten und Konzepten ist nur mit meiner Einwilligung nach Vereinbarung eines
zusätzlichen Honorars gestattet.
1.5. Werden Projekte in einem größeren Umfang genutzt als ursprünglich vereinbart, so bin ich berechtigt,
die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen und ein
erhöhtes Honorar in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. War ein
Honorar nicht vereinbart, gilt die nach der jährlichen Honorarumfrage des Berufsverbandes
DPRG für PR-Texte übliche Vergütung als vereinbart.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
2. Auftragsvergabe und Vergütung
2.1. Die Auftragsvergabe an K.Maria Kunitz ist grundsätzlich nur in schriftlicher Form
möglich.
2.2. Die Erstellung von Entwürfen, Texten und sonstigen Tätigkeiten, die von mir für den
Auftraggeber erbracht werden, ist honorarpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.3. Aufträge werden erst ab dem Zeitpunkt bearbeitet, zu dem eine gegengezeichnete
Auftragsbestätigung mit einer Beschreibung des Leistungsumfangs vorliegt. Vereinbarte
Lieferfristen richten sich nach dem Datum der Freigabe dieser Auftragsbestätigung.
2.4. Die Vergütung entspricht dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorar. Davon
abweichende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Das Honorar ist nach Zugang der
Rechnung ohne Abzüge fällig.
2.5. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann ich die gemäß BGB § 286 ff. Verzugszinsen
in Höhe von 10 % über dem gültigen Basiszinssatz verlangen. Der jeweilige Basiszinssatz wird
von der Deutschen Bundesbank halbjährlich neu festgelegt und wird unter
www.bundesbank.de veröffentlicht. Mahngebühren werden mit jeweils 10 Euro pro Mahnung
pauschal erhoben. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt
davon unberührt.
2.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die
Höhe der Vergütung.
3. Sonderleistungen, Nebenkosten
3.1. Sofern nicht abweichend vereinbart, enthält das vereinbarte Honorar zwei
Korrekturphasen nach Abgabe des ersten Entwurfs. Darüber hinaus gehende
Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für
Autorenkorrekturen d.h. Änderungen, die nach bereits erfolgter Textfreigabe anfallen.
3.2. Kosten für Material, Porto, Kuriere, Recherche etc., die über das vereinbarte Honorar hinaus
gehen, werden gesondert ausgewiesen und ohne Aufschlag weiterberechnet, sofern sie dem
Auftrag unmittelbar zugeordnet werden können.
3.3. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind,
werden vom Auftraggeber übernommen. Ausgenommen davon ist das erste unverbindliche
Gespräch (Briefing) mit dem Auftraggeber im Umkreis bis 100 km um Berlin.
3.4. Ich bin berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen
und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihr dazu
die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4. Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten
4.1. Ich verpflichte mich, den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen.
Grundlage bildet das Briefing des Auftraggebers. Das Briefing wird von mir schriftlich
fixiert und vom Auftraggeber freigegeben, um Missverständnisse aus der Arbeitsgrundlage
auszuschließen.
4.2. Darüber hinaus verpflichtet ich mich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des
Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch
nach Abschluss des Projekts.
4.3. Im Gegenzug ist der Auftraggeber verpflichtet, mir im Briefing alle zur Ausführung des
Auftrages als notwendig erachteten Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern diese
Mitwirkungspflicht verletzt wird, haftet ich nicht für Verzögerungen oder Schäden, die
aus einem fehlerhaften oder unvollständigen Briefing an dem Werk entstehen.
5. Gestaltung und Vorlagen
5.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der
redaktionellen bzw. künstlerischen Gestaltung des Werkes nach Inanspruchnahme der unter
3.1 vereinbarten zwei Korrekturphasen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Herstellung weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Für bereits begonnene Arbeiten behalte ich den ursprünglich vereinbarten Vergütungsanspruch.
5.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller mir übergebenen Vorlagen
berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein,
stellt er mich von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6. Abnahme, Belegmuster
6.1. Vor der Vervielfältigung, Produktion oder Online-Veröffentlichung eines Werkes sind mir
Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber mir 5 kostenlose
Belegexemplare. Ich bin berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und den Namen
des Auftraggebers als Referenz anzugeben.
6.3. Aus dem geschlossenen Werkvertrag nach 1.1 sind nur handwerkliche Mängel gemäß BGB
§640 ff. relevant für eine verweigerte Abnahme bzw. Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Geschmacksfragen des Auftraggebers haben darauf keinen Einfluss, siehe auch 3.1 und 5.1
Korrekturphasen und Gestaltungsfreiheit.
7. Haftung
7.1. Die Endfassungen von Texten, Konzepten und anderen Projekten werden vom Auftraggeber
grundsätzlich schriftlich freigegeben. Mit der Genehmigung von Texten, Konzeptionen etc. übernimmt der Auftraggeber
die Verantwortung für die Richtigkeit des Werkes.
7.2. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen entfällt jede Haftung für K.Maria Kunitz.
7.3. Ich haftet nicht für die wettbewerbs - oder markenrechtliche Zulässigkeit und die
Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
7.4. Ich behandele die mir überlassenen Vorlagen mit größter Sorgfalt und gebe sie nicht an
Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags verpflichte ich mich, alle Unterlagen unbeschädigt
an den Auftraggeber zurückzugeben. Ich hafte für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist
ausgeschlossen.
7.5. Ich verpflichte mich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine
weitere Haftung ist ausgeschlossen.
7.6. Sofern ich Fremdleistungen in Auftrag gebe, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht
meine Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen haftet ich nur für eigenes Verschulden und
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.7 . Ich hafte nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den
angelieferten Arbeiten entstehen. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung
des Auftraggebers.
7.8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung des
Werkes geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei
abgenommen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz von K. Maria Kunitz. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Berlin, November 2010
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